Bankrecht
Wir beraten Sie zu allen bankrechtlichen Fragestellungen.
Im Bankrecht und Kapitalmarktrecht sind die Rechtsverhältnisse für Bank- und Kreditgeschäfte zwischen Banken und Kreditinstituten und ihren Kunden geregelt, ebenso wie die Organisation der Kapitalmärkte und die Aufsicht über das Kreditwesen und Finanzdienstleistungen. Unsere Rechtsanwälte für Bankrecht verfügen über ein umfangreiches Fachwissen und eine jahrelange Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet. Sie sind wichtig für die sichere, kompetente Entscheidungsfindung bei Finanzierungsfragen, der rechtlichen Bewertung von Kapitalanlagen oder der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Anlageberater, Initiatoren oder Vermögensverwalter.
Viele Fragestellungen im Bankrecht, bei Kreditverträgen und Wertpapiergeschäften sind überaus komplex. Hier bieten unsere Fachanwälte für Bankrecht Beratung und Unterstützung an – sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen. Darüber hinaus vertreten wir Sie gern bei Konflikten mit der Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Rechtsstreitigkeiten im Bankrecht. Privatpersonen stehen wir gern beratend bei Fragen zu Finanzierungen, Umfinanzierung und Umschuldung sowie bei der Abwicklung von Darlehensverträgen zur Seite.
Im Rahmen unserer anwaltlichen Beratung helfen wir Ihnen, Fragen und Streitigkeiten bei Kreditverträgen und Bürgschaften, bei Wertpapierkäufen sowie bei Umschuldungsverfahren in Ihrem Sinne zu klären. Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung im Bankrecht sehen sich viele Verbraucher derzeit insbesondere mit Möglichkeiten der Darlehenskündigung konfrontiert. Auch hierzu beraten wir Sie gern. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei Fragen zur Vermögensverwaltung oder zu Finanzinstrumenten, ebenso wie bei Finanzierungsverhandlungen mit Banken und Kreditinstituten.
Insbesondere SWAP-Geschäfte stellen Instrumente im Rahmen größerer Kreditengagements und/oder Immobilienprojekte dar. Sie sollen vorwiegend der Zinslastminimierung dienen, werden jedoch oft in Unkenntnis der mit ihnen verbundenen Chancen und Risiken abgeschlossen. Hier prüfen wir im Rahmen einer außergerichtlichen und auch ggf. gerichtlichen Vertretung Ansprüche und Exit-Möglichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Anlegern kommt dabei v.a. ein Urteil des Bundesgerichtshofes (Aktenzeichen XI ZR 33/10) zugute: Denn auch bei SWAP-Verträgen gelten die allgemeinen Regeln zur Aufklärung im Zusammenhang mit Anlagemodellen.
Als Rechtsanwälte für Bankrecht behandeln wir jeden Fall individuell. Wir analysieren Ihre rechtliche Situation, wägen Ihre Erfolgschancen und Risiken ab und entwickeln eine auf Sie zugeschnittene Strategie. Dabei versuchen wir, wo immer möglich, eine alternative Lösung zum Gerichtsverfahren zu finden. Ist eine außergerichtliche Lösung nicht realistisch, vertreten wir Sie gern auch vor Gericht – mit großem Know-how und jahrelanger Erfahrung.
Im Bankrecht übernehmen wir für Sie folgende Leistungen:
- Beratung zu Finanzierungen und Darlehen
- Beratung zu Umfinanzierungen und Umschuldungen
- Vertretung bei Streitigkeiten zu Kreditverträgen und Bürgschaften
- Finanzierungsverhandlungen mit Banken und Kreditinstituten
- Beratung zu Darlehenskündigungen und Widerruf von Darlehen
- Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus fehlerhafter Vermögensverwaltung
- Prüfung und ggf. Rückabwicklung von SWAP-Geschäften
- Begleitung von Finanzierungsverhandlungen