Kapitalanlagerecht
Wir sind Ihre Ansprechpartner bei allen rechtlichen Fragen zu Kapitalanlagen und zum Kapitalanlagerecht.
Bereits seit 1994 haben wir uns auf die rechtliche Beratung von Kapitalanlegern spezialisiert und verzeichnen durchgehend große Erfolge. Wir beraten Anleger kompetent, erfahren und auf Augenhöhe, um ihre Ansprüche zielgerichtet durchzusetzen. Wir beraten sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Dabei sehen wir uns in der Verantwortung, an der Etablierung eines sauberen und transparenten Kapitalmarkts zu arbeiten.
Im Kapitalanlagerecht übernehmen wir für Sie folgende Leistungen:
- Intensive Prüfung von Kapitalanlageprodukten (geschlossene Fonds, Anleihen, Genussrechte, Wertpapiere, Lebensversicherungen etc.)
- Durchsetzung von Zahlungsansprüchen aufgrund von Kündigung, Widerruf, Prospekthaftung und fehlerhafter Anlageberatung
- Anmeldung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren
- Tätigkeit als gemeinsamer Vertreter für Anleihe-und Genussrechteinhaber
- Mitgliedschaft in Gläubigerausschüssen
- Beratung bzgl. steuerrechtlicher Besonderheiten im Zusammenhang mit der Kapitalanlage
- Beratung von seriösen Initiatoren bei der Erstellung, Identifizierung und dem Verkauf guter Anlageprodukte
Musterverfahren
Aktionäre und Kapitalanleger, die durch falsche oder mangelhafte Informationen oder durch fehlerhafte Prospekte geschädigt wurden, haben die Möglichkeit, im Rahmen eines Musterverfahrens ihre Rechte durchzusetzen und Schadensersatz zu erwirken. Dies wird im Gesetz über Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) geregelt, das seit 2005 in Kraft ist. Es ist auf alle Fälle anwendbar, in denen Anleger durch fehlerhafte, irreführende oder nicht bereitgestellte Informationen mit Kapitalanlagen Schäden erlitten haben.
In Musterverfahren entscheidet das zuständige Oberlandesgericht über Fragen von zentraler Bedeutung. Das Besondere ist, dass die eigentlichen Prozessgerichte an diese Entscheidungen gebunden sind. Das hat entscheidende Vorteile.
Unter den ersten zehn Musterverfahren, die nach dem 2005 in Kraft getretenen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz überhaupt anhängig gemacht wurden, waren sechs von Schirp & Partner geführte Verfahren. Darüber hinaus konnte der erste für die Anleger positiv ausfallende Musterentscheid – bestätigt durch den BGH – ebenfalls von uns erstritten werden.
Allgemein gültige Vorentscheidungen
Vor Inkrafttreten des KapMuG sah das deutsche Zivilprozessrecht keine Musterverfahren vor. Auch bei Streitigkeiten mit zum Teil mehreren Tausend Betroffenen musste jede Partei ihre Ansprüche separat geltend machen. Einzige Erleichterung: Die Gerichte konnten solche Verfahren zur gemeinsamen Entscheidung und Verhandlung verbinden.
Seit 2005 profitieren Kapitalanleger nun davon, dass die Oberlandesgerichte zentrale Fragen allgemein gültig klären können. Die resultierenden Musterentscheidungen sind für alle Beteiligten bindend und gelten auch für Kläger, die am Musterverfahren gar nicht beteiligt waren.
Wann sind Musterverfahren möglich?
Weiterhin gilt: Jeder Geschädigte muss, je nach Schadenshöhe und -art, selbst vor dem Amts- oder Landgericht Klage erheben. Erst danach ist es bei geeigneten Verfahren möglich, einen so genannten Musterfeststellungsantrag zu stellen, um zentrale Fragen vom Oberlandesgericht entscheiden zu lassen. Damit ein Musterverfahren zulässig ist, müssen innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten mindestens 10 Kläger einen solchen Musterfeststellungsantrag stellen. Die Kosten für dieses Verfahren tragen alle Kläger gemeinsam. Die eigentlichen Klageverfahren ruhen, bis über das Musterverfahren entschieden wurde.
Finanzielle Vorteile eines Musterverfahrens
Die Möglichkeit eines Musterverfahrens stellt eine bedeutende Verbesserung der Chancen für Anlegerklagen dar. Da das Kostenrisiko auf alle Kläger verteilt und das Musterverfahren zentral geführt wird, vereinfacht sich die Erbringung von Beweisen für Versäumnisse und Fehler der beklagten Unternehmen. Damit sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass Schadensersatzansprüche scheitern. Außerdem wird die Beauftragung teurer Gutachten durch die gemeinsame Finanzierung erleichtert.