Insolvenzrecht
Wir stehen Ihnen bei allen Fragen des Insolvenzrechtes zur Seite.
Geraten Unternehmen oder Gesellschaften in wirtschaftliche Krisen, steht schnell die Möglichkeit einer Insolvenz im Raum – sei es berechtigter oder unberechtigter Weise. In jedem Fall sollte frühzeitig spezialisierter Rat eingeholt werden, denn eine Insolvenz hat zahlreiche gesellschaftsrechtliche, arbeits- und steuerrechtliche oder sogar strafrechtliche Konsequenzen. Schnelles und bedachtes Handeln kann Unternehmen helfen, eine drohende Insolvenz zu vermeiden – oder sie sogar als Sanierungspotenzial zu nutzen. Andererseits ist eine Insolvenz nicht immer die schlechteste Option für Anleger. Hier kommt es entscheidend auf die Art der Kapitalanlage, die Anlagebedingungen und die begleitenden spezifischen Umstände der Insolvenz an. All dies sollte vor dem Treffen einer Entscheidung durch qualifizierte und erfahrene Rechtsanwälte geprüft werden.
Unsere Kanzlei vertritt bereits seit 1994 erfolgreich Mandanten in gerichtlichen und außergerichtlichen Fragen von bevorstehenden und laufenden Insolvenzverfahren. Sowohl Anleihe- und Genussrechtsgläubiger als auch Gesellschafter von Fonds zählen zu unserem Mandantenkreis. Im Rahmen unserer insolvenzrechtlichen Beratung prüfen wir den Ist-Zustand des betroffenen Unternehmens oder der betroffenen Gesellschaft. Wir stellen fest, welche Sanierungsmöglichkeiten bestehen oder welche Aus- oder Absonderungsrechte geltend gemacht werden können. Außerdem unterstützen wir unsere Mandanten bei der Anmeldung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren, der Abwehr von Ansprüchen des Insolvenzverwalters, je nach Interessenlage bei der Verhinderung oder Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sowie bei der Klärung von Haftungsfragen.
Unsere Leistungen im Insolvenzrecht:
- Stellung des Insolvenzantrags
- Tätigkeit als gemeinsamer Vertreter nach dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG)
- Mitgliedschaft in Gläubigerausschüssen
- Vornahme von Forderungsanmeldungen
- Geltendmachung von Aus- und Absonderungsrechten
- Prüfung und ggf. Abwehr von Ansprüchen des Insolvenzverwalters
- Prüfung und ggf. Abwehr von insolvenzrechtlichen Anfechtungsansprüchen