Musterverfahren nach KapMuG im Patentportfolio I
Im Patentportfolio I beginnt das Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG), alle noch nicht klagenden Anleger können ihre Ansprüche verjährungshemmend zum Musterverfahren anmelden.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat für den geschlossenen Fonds Dritte Patentportfolio Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (Patentportfolio I) mit Beschluss vom 31. Oktober 2016 einen durch Schirp Neusel & Partner vertretenen Mandanten zum Musterkläger bestimmt. Damit ist der Startschuss für das Musterverfahren gesetzt.
Die Durchführung eines Musterverfahrens bedeutet, dass für alle Schadenskompensation suchenden Anleger des Patentportfolio I verbindlich entschieden wird, ob der Prospekt zu dem Fonds fehlerhaft ist. Schirp Neusel & Partner vertritt nicht nur eine Vielzahl von Anlegern dieses Fonds in Schadenersatzprozessen aufgrund der Prospektfehler gegen die Deutsche Bank AG und die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG, sondern auch den Musterkläger im Musterverfahren.
Sollten Sie Anleger des Patentportfolio I sein und bisher noch keine Klage eingereicht haben, können Sie Ihre Ansprüche im Musterverfahren anmelden. Dies muss jedoch innerhalb einer Frist von sechs Monaten erfolgen, also bis zum 9. Mai 2017.
Bitte kontaktieren Sie uns, sofern auch Sie daran interessiert sind, Ihre Ansprüche durch uns im Musterverfahren vertreten zu lassen. Die Kanzlei Schirp Neusel & Partner nimmt Aufträge zur Anmeldung im Musterverfahren bis zum 9. Mai 2017, 12 Uhr mittags entgegen.
Für weitere Fragen steht Ihnen der zuständige Rechtsanwalt, Alexander Temiz, gerne zur Verfügung.