Das Wichtigste in Kürze
Vielleicht gehören auch Sie zu dem Kreis derjenigen Versicherungsnehmer, die ihren Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag auch heute noch widerrufen können und dadurch die mickrige Wertentwicklung nicht hinnehmen müssen.
Lebensversicherungen
Im Falle des Widerrufes hat der Versicherer die vom Versicherungsnehmer gezahlten Prämien zu erstatten sowie eine Verzinsung hierauf. Das ist oft 30 % mehr als die erwartete Ablaufleistung.
Betroffen sind Lebens- und Rentenversicherungsverträge, bei denen der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.
Ja.
Das prüfen wir für Sie kostenfrei.
Für Versicherungen, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden.
Ja. Verträge, die zwischen dem 1. Januar 1991 und dem 29. Juli 1994 abgeschlossen wurden, können bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung rückabgewickelt werden – aber nur, wenn sie noch nicht ausbezahlt sind.
Nein. Der Gesetzgeber hat das Widerrufsrecht erst zum 1. Januar 1991 eingeführt.
Ja, wenn der Vertrag in den maßgeblichen Zeitraum fällt, ist eine Kündigung unschädlich.
Ja, wenn der Vertrag in den maßgeblichen Zeitraum fällt.
Nein, der Versicherungsnehmer kann auch in solchen Fällen widerrufen.
Ja.
Nein, da der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist. Dies gilt auch, wenn die Versicherung zwischenzeitlich auf Sie übertragen wurde.
Wir benötigen von Ihnen in jedem Falle den Versicherungsschein. Sofern Sie zu dem Versicherungsschein ein Begleitschreiben erhalten haben, so reichen Sie auch dieses bitte ein. Außerdem benötigen wir die „Allgemeinen Verbraucherinformationen“.
Ja, wir errechnen anhand Ihrer Unterlagen individuell, welchen Betrag Sie vom Versicherer erwarten können.
Wir teilen Ihnen mit, ob der Vertrag auch heute noch rückabgewickelt werden kann und welchen Betrag Sie ca. erwarten können. Die Prüfung ist für Sie kostenfrei.
So erreichen Sie uns
Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 – 327 617 0
Fax: +49 (0)30 – 327 617 17
E-Mail: mail@ssma.de
Beratungshinweis
Beachten Sie bitte, dass wir an dieser Stelle nicht beratend antworten können. Sollten Sie dies dennoch wünschen, haben Sie die Möglichkeit, uns eine entsprechende Vollmacht zu erteilen. Laden Sie dazu einfach dieses Formular herunter und senden Sie es uns unterschrieben zurück.