Unser Team
Anne Wenzelewski
Rechtsanwältin und Notarin, Partnerin, Fachanwältin für Steuerrecht
- Kapitalanlagerecht
- Gesellschaftsrecht
- Steuerrecht
- Versicherungsrecht
Anne Wenzelewski gehört seit Oktober 2008 der Kanzlei Schirp & Partner an und ist seit 2015 Partnerin der Kanzlei. Seit Juli 2023 ist sie zur Notarin mit dem Amtssitz Berlin bestellt.
Als Notarin bietet sie umfassende Dienstleistungen für Unternehmen aller Größenordnungen an. Dazu gehören unter anderem die Gründung von Gesellschaften, Umwandlungen und Umstrukturierungen, Beurkundung von Gesellschaftsverträgen, Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen und die Regelung der Unternehmensnachfolge.
Daneben steht sie im Immobilienrecht bei sämtlichen Angelegenheiten rund um Grundstücksübertragungen zur Seite. Ihre Fachkenntnisse gewährleisten eine reibungslose Abwicklung von Immobilientransaktionen und schützen Ihre Interessen.
In erbrechtlichen Angelegenheiten und familiären Fragen begleitet Notarin Wenzelewski einfühlsam und kompetent. Die Erstellung von Testamenten, Vorsorgevollmachten und die Lösung familiärer Angelegenheiten sind zentrale Aspekte ihrer Tätigkeit, um Ihre Interessen und die Ihrer Familie zu schützen.
Als junge Notarin verbindet sie frischen Elan mit fundiertem Fachwissen und einem klaren Blick für die rechtlichen Herausforderungen der Gegenwart.
Als Rechtsanwältin mit 15jähriger Berufserfahrung liegt einer ihrer Schwerpunkte im Kapitalanlage- und Gesellschaftsrecht. Hier vertritt Rechtsanwältin Wenzelewski geschädigte Anleger geschlossener Fonds wie Immobilien- und Schifffonds und kann sowohl auf große gerichtliche als auch außergerichtliche Erfolge zurückblicken:
So konnte sie 2013 als zuständige Rechtsanwältin in den Verfahren der KGAL/ALCAS-Medienfonds gegen die Prospektverantwortlichen für alle rund 500 von ihr vertretenen Anleger außergerichtliche Vergleiche abschließen und die Verfahren im Sinne ihrer Mandanten zu einem sehr erfolgreichen Ende führen. Im selben Jahr erging zudem ein Urteil des Bundesgerichtshofes (Aktenzeichen 2 ZR 136/11) aufgrund eines von ihr geführten Verfahrens, das als Meilenstein für den Anlegerschutz gilt. Der BGH stellte hier fest, dass Gesellschafter eines Fonds Anspruch auf die Herausgabe der Namen und Anschriften ihrer Mitgesellschafter haben. Die bis dato herrschende Anonymität der Gesellschafter untereinander und ihre vollständige Abhängigkeit von der Fondsgeschäftsführung konnte damit aufgebrochen werden.
Rechtsanwältin Wenzelewski absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht an der Freien Universität Berlin. Die Ausbildungsstationen des Referendariats beim Kammergericht Berlin wählte sie im Bereich des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts. Seit 2013 ist Rechtsanwältin Wenzelewski Fachanwältin für Steuerrecht.
Korrespondenzsprachen
- Deutsch
- Englisch