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Wir sind je­der­zeit für Sie da und freuen uns über Ihre Nach­richt. So kön­nen Sie uns erreichen:

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Honorargestaltung

Das Ho­no­rar un­se­rer Kanz­lei Schirp & Part­ner be­misst sich nor­ma­ler­weise nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG). Es steigt mit dem Streit­wert. Das RVG folgt da­mit dem Ge­dan­ken, dass das An­walts­ho­no­rar den Auf­wand des An­wal­tes ab­gilt, aber auch die Wich­tig­keit für den Man­dan­ten und die Höhe des Haf­tungs­ri­si­kos ab­bil­den muss. Lei­der ist es für den Laien nicht ein­fach, die Ver­gü­tung ge­mäß RVG selbst zu er­mit­teln. Des­halb die Bitte: Fra­gen Sie uns! Sie be­kom­men dann schnell Aus­kunft über die Kos­ten, die Sie er­war­ten – na­tür­lich kostenlos.

In Ein­zel­fäl­len kann das Ho­no­rar ge­mäß RVG un­an­ge­mes­sen sein. Hin­ter ei­nem sehr ho­hen Streit­wert kann sich eine ein­fa­che Rechts­frage ver­ber­gen. Um­ge­kehrt kann eine kleine Sa­che sehr auf­wän­dig sein. In die­sen Fäl­len schlie­ßen wir Ver­ein­ba­run­gen über un­ser Ho­no­rar, da­mit Leis­tung und Ge­gen­leis­tung in ei­nem gu­ten Ver­hält­nis stehen.

Wenn Sie eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung ha­ben, füh­ren wir die Kor­re­spon­denz, da­mit Sie mög­lichst schnell und mög­lichst um­fas­send De­ckungs­schutz erhalten.

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