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Jetzt Schadenersatzansprüche gegen die VW AG im Musterverfahren anmelden!

Mitt­ler­weile ist es we­sent­lich ru­hi­ger ge­wor­den um den Die­sel­skan­dal der Volks­wa­gen AG. Die ju­ris­ti­sche Auf­ar­bei­tung ist aber noch in vol­lem Gange bzw. fängt teil­weise erst an. Vor dem OLG Braun­schweig ist auf An­trag ge­schä­dig­ter An­le­ger nun­mehr ein Mus­ter­ver­fah­ren ge­gen die VW AG nach dem Ka­pi­tal­an­le­ger­mus­ter­ver­fah­rens­ge­setz (KapMuG) er­öff­net wor­den. Ge­schä­digte An­le­ger, die noch keine Klage ge­gen die VW AG er­ho­ben ha­ben, kön­nen bis zum 8. Sep­tem­ber 2017 kos­ten­güns­tig ihre Scha­den­er­satz­an­sprü­che ge­gen die VW AG in die­sem Mus­ter­ver­fah­ren an­mel­den. Die An­mel­dung hemmt die Ver­jäh­rung ih­rer Scha­den­er­satz­an­sprü­che und im Falle ei­nes po­si­ti­ven Aus­gangs des Mus­ter­ver­fah­rens ist da­mit zu rech­nen, dass die VW AG flä­chen­de­ckend Ver­glei­che an­bie­ten wird. An­dern­falls muss noch eine Klage er­ho­ben wer­den, um ei­nen Voll­stre­ckungs­ti­tel zu er­lan­gen. Die Er­folgs­chan­cen las­sen sich auf­grund des Er­geb­nis­ses des Mus­ter­ver­fah­rens dann aber sehr gut einschätzen.

Wer kann Schadenersatzansprüche anmelden?

So­wohl Ak­tio­näre als auch An­lei­he­gläu­bi­ger der VW AG oder von Toch­ter­ge­sell­schaf­ten der VW AG so­wie In­ha­ber von De­ri­va­ten (z.B. Op­ti­ons­scheine), die in Zu­sam­men­hang mit VW-​Aktien etc. ste­hen, ha­ben evtl. Scha­den­er­satz­an­sprü­che we­gen der feh­len­den Auf­klä­rung über die Ab­gas­ma­ni­pu­la­tio­nen bei der VW AG.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Kos­ten rich­ten sich nach der Höhe des Scha­dens, den Sie an­mel­den. Da es sich bei der An­mel­dung aber um keine Klage han­delt, ist sie we­sent­lich kos­ten­güns­ti­ger als eine Klage. Ins­be­son­dere ha­ben Sie – an­ders als bei ei­ner Klage – nicht das Ri­siko, die Kos­ten der geg­ne­ri­schen Rechts­an­wälte tra­gen zu müs­sen. Auch sind die Ge­richts­kos­ten we­sent­lich geringer.

Kann man die Anmeldung ohne Rechtsanwalt vornehmen?

Nein. In § 10 Abs. 2 KapMuG ist vor­ge­schrie­ben, dass nur ein Rechts­an­walt die An­mel­dung vor­neh­men kann.

Was können Sie jetzt tun?

Die Kanz­lei Schirp & Part­ner ver­tritt so­wohl Ak­tio­näre als auch An­lei­he­gläu­bi­ger von Toch­ter­ge­sell­schaf­ten der VW AG so­wie De­ri­vate­inha­ber. Teil­weise ha­ben wir für un­sere Man­dan­ten schon Kla­gen er­ho­ben, teil­weise wur­den wir mit der An­mel­dung der Scha­den­er­satz­an­sprü­che be­auf­tragt. So­fern auch Sie uns mit der An­mel­dung oder kla­ge­wei­sen Gel­tend­ma­chung von Scha­den­er­satz­an­sprü­chen be­auf­tra­gen möch­ten, wen­den Sie sich bitte an:

mail@​ssma.​de

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