Jetzt Schadenersatzansprüche gegen die VW AG im Musterverfahren anmelden!
Mittlerweile ist es wesentlich ruhiger geworden um den Dieselskandal der Volkswagen AG. Die juristische Aufarbeitung ist aber noch in vollem Gange bzw. fängt teilweise erst an. Vor dem OLG Braunschweig ist auf Antrag geschädigter Anleger nunmehr ein Musterverfahren gegen die VW AG nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) eröffnet worden. Geschädigte Anleger, die noch keine Klage gegen die VW AG erhoben haben, können bis zum 8. September 2017 kostengünstig ihre Schadenersatzansprüche gegen die VW AG in diesem Musterverfahren anmelden. Die Anmeldung hemmt die Verjährung ihrer Schadenersatzansprüche und im Falle eines positiven Ausgangs des Musterverfahrens ist damit zu rechnen, dass die VW AG flächendeckend Vergleiche anbieten wird. Andernfalls muss noch eine Klage erhoben werden, um einen Vollstreckungstitel zu erlangen. Die Erfolgschancen lassen sich aufgrund des Ergebnisses des Musterverfahrens dann aber sehr gut einschätzen.
Wer kann Schadenersatzansprüche anmelden?
Sowohl Aktionäre als auch Anleihegläubiger der VW AG oder von Tochtergesellschaften der VW AG sowie Inhaber von Derivaten (z.B. Optionsscheine), die in Zusammenhang mit VW-Aktien etc. stehen, haben evtl. Schadenersatzansprüche wegen der fehlenden Aufklärung über die Abgasmanipulationen bei der VW AG.
Wie hoch sind die Kosten?
Die Kosten richten sich nach der Höhe des Schadens, den Sie anmelden. Da es sich bei der Anmeldung aber um keine Klage handelt, ist sie wesentlich kostengünstiger als eine Klage. Insbesondere haben Sie – anders als bei einer Klage – nicht das Risiko, die Kosten der gegnerischen Rechtsanwälte tragen zu müssen. Auch sind die Gerichtskosten wesentlich geringer.
Kann man die Anmeldung ohne Rechtsanwalt vornehmen?
Nein. In § 10 Abs. 2 KapMuG ist vorgeschrieben, dass nur ein Rechtsanwalt die Anmeldung vornehmen kann.
Was können Sie jetzt tun?
Die Kanzlei Schirp & Partner vertritt sowohl Aktionäre als auch Anleihegläubiger von Tochtergesellschaften der VW AG sowie Derivateinhaber. Teilweise haben wir für unsere Mandanten schon Klagen erhoben, teilweise wurden wir mit der Anmeldung der Schadenersatzansprüche beauftragt. Sofern auch Sie uns mit der Anmeldung oder klageweisen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen beauftragen möchten, wenden Sie sich bitte an: