Achtung: Verjährung bei Wölbern Frankreich 04!
Für die Anleger des Wölbern-Fonds Frankreich 04 ist eine Klage gegen die beratende Bank die einzige Möglichkeit, das eingesetzte Kapital vor dem Eintreten der 10-jährigen absoluten Verjährung zu retten. Die Erfolgsaussichten dieser Klagen sind ausgesprochen gut.
Der Fonds SCI Vierte IFF geschlossener Immobilienfonds für Frankreich („Wölbern Frankreich 04“) ist im Jahr 2006 aufgelegt und bis ins Jahr 2007 hinein vertrieben worden.
Die Aussichten auf Schadensersatz im Rahmen einer Prospekthaftungsklage sind als sehr gut zu bezeichnen. Wir haben für unsere Mandanten bereits zahlreiche obsiegende Urteile erstritten: Die Urteile der Landgerichte Münster und München halten den Verkaufsprospekt des „Wölbern Frankreich 04“ für fehlerhaft. In verschiedenen weiteren mündlichen Verhandlungen haben die zuständigen Landgerichte im Rahmen ihrer vorläufigen Rechtsauffassung bereits geäußert, dass auch sie den Prospekt für fehlerhaft halten.
Nunmehr hat zudem das Hanseatische Oberlandesgericht in der mündlichen Verhandlung zu verstehen gegeben, dass der Prospekt in wesentlichen Punkten falsch ist. Das Augenmerk des Hanseatischen OLG lag auf der unbeschränkten und persönlichen Haftung der Anleger und den fehlerhaften Angaben in Bezug auf den Mietvertrag. Damit ist der Prospekt in den wesentlichen Punkten irreführend und unvollständig, weshalb ein Schadensersatzspruch der Anleger gegen die beratenden Banken besteht.
Die Richter sind sich darin einig, dass die beratenden Banken im Rahmen ihrer banküblichen Sorgfaltspflicht diese Prospektfehler hätten erkennen müssen. Und vor allem hätten sie die Anleger über die damit im Zusammenhang stehenden Risiken aufklären müssen.
Wir raten Ihnen daher unbedingt zur Klage, bevor Ihre Ansprüche verjähren.
Es besteht dringender Handlungsbedarf für Anleger des Fonds Frankreich 04, da die absolute Verjährung von Schadensersatzansprüchen droht. Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung verjähren taggenau 10 Jahre ab Zeichnung. Hat ein Anleger also bspw. am 1. April 2007 die Beitrittserklärung unterschrieben, so tritt mit Ablauf des 1. Aprils 2017 endgültig die Verjährung ein.
Für Rückfragen stehen Ihnen gerne Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach und Rechtsanwältin Alexandra Binia zur Verfügung.